ZUR INFORMATION
Im Artikel 116 des die Landwirtschaft der Balearischen Inseln betreffenden Gesetzes 12/2004 vom 16. Dezember wird ein Katalog der traditionellen Lebensmittel der Balearischen Inseln geschaffen, der dazu dienen soll, unser kulturelles Erbe im Bereich der Lebensmittel zu erhalten und neu aufzuwerten. Dieser Katalog enthält die typischen und traditionellen Lebensmittel der Balearischen Inseln. Im Sinne des erwähnten Gesetzes ist ein Lebensmittel als traditionell zu erachten, wenn es seit mindestens dreißig Jahren auf den Balearischen Inseln erzeugt, verarbeitet oder vermarktet wird.
Der Katalog wird anhand des Erlasses 40/2015 vom 22. Mai 2015 geregelt und enthält eine Aufstellung der traditionellen Lebensmittel der Balearischen Inseln, unabhängig davon, ob diese durch eine offizielle Herkunftsbezeichnung oder ein Qualitätszertifikat geschützt sind oder nicht. Der Katalog untersteht der Zuständigkeit der Dirección General de Agricultura y Ganadería (Generaldirektion des Ministeriums für Landwirtschaft und Viehzucht).
Als traditionelle Lebensmittel können alle jene eingetragen werden, die sich aufgrund der folgenden Merkmale von anderen Lebensmitteln unterscheiden:
a) Es muss sich um Lebensmittel handeln, die auf traditionelle Weise und nach spezifischen Verfahren, die sich von anderen Herstellungsweisen unterscheiden, hergestellt werden oder
b) um Lebensmittel, die aus Ausgangsprodukten oder Zutaten zubereitet werden, die im Gebiet der Balearen erzeugt wurden und die spezifische Merkmale aufweisen, die sie von anderen Lebensmitteln unterscheiden.
Damit ein traditionelles Lebensmittel unter einem bestimmten Namen eingetragen werden kann, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
a) Der Name muss traditionell zur Bezeichnung des spezifischen Produktes benutzt worden sein und
b) es ist nachzuweisen, dass dieses Produkt seit mindestens dreißig Jahren hergestellt oder verarbeitet und vermarktet wird.
Die Eintragung eines traditionellen Lebensmittels in den Katalog kann auf Antrag einer einzigen natürlichen oder juristischen Person erfolgen, wenn diese den Nachweis darüber erbringen kann, dass sie die einzige Herstellerin oder Verarbeiterin dieses Produktes ist. Die Eintragung kann aber auch von einer Gruppe von Herstellern oder Verarbeitern, sowie von den Inselräten, den Rathäusern und von Amts wegen auch von der Consejeria de Medio Ambiente, Agricultura y Pesca (Ministerium der autonomen Gemeinschaft der Balearen für Umwelt, Landwirtschaft und Fischereiwesen) beantragt werden.
Der Katalog enthält die individuellen Datenblätter eines jeden Produktes, das als traditionelles Lebensmittel erachtet wurde. In jedem der Datenblätter müssen mindestens die folgenden Angaben genannt werden: Der Name des Produktes, das Gebiet, in dem das Lebensmittel hergestellt oder verarbeitet wird, die Verbindung, die zwischen dem Produkt und seinem Herkunftsgebiet besteht, die Geschichte des Lebensmittels und seine wichtigsten Eigenschaften, die Herstellungs- und/oder Verarbeitungsbedingungen, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Produkts für das Herkunftsgebiet, die Eintragungsnummer und das Datum der Eintragung.
Die Generaldirektion des Ministeriums für Landwirtschaft und Viehzucht veröffentlicht die Information über die im Katalog eingetragenen Lebensmittel im Internet, um sie öffentlich bekannt zu machen und die Vermarktung der betreffenden Produkte zu fördern.
Die eingereichten Anträge werden von der Kommission für traditionelle Lebensmittel der Balearischen Inseln, deren Tätigkeiten aufgrund der Bestimmungen der X. Überschrift des Erlasses 40/2015 geregelt sind, geprüft. Nach dieser Prüfung wird die Kommission einen verbindlichen Vorschlag erstellen und diesen an das Ministerium der autonomen Gemeinschaft der Balearen für Umwelt, Landwirtschaft und Fischereiwesen weiterleiten, das über den eingereichten Vorschlag zu entscheiden hat. Wird die entsprechende Genehmigung erteilt, so wird die Generaldirektion des Ministeriums für Landwirtschaft und Viehzucht die beantragte Eintragung des Lebensmittels in den Katalog vornehmen. Der betreffende Beschluss wird im offiziellen Gesetzblatt der Balearischen Inseln veröffentlicht. Das Datenblatt des betreffenden Lebensmittels wird dann ins Internet gestellt, um die Bekanntheit des Lebensmittels bei den Verbrauchern und seine Vermarktung zu fördern.